Für Fleisch darf die Formulierung "ohne GVO gefüttert" verwendet werden, für Eier und Milch die Bezeichnung "von Tieren ohne gentechnisch veränderte Futtermittel". Ein entsprechender Erlass ist im französischen Staatsanzeiger vom 31. Januar veröffentlicht worden, berichtet Agra-Europe am 1. Februar. Für Sojasprossen und Mais durfte der freiwillige Hinweis bereits seit 2004 verwendet werden. Unterschiedliche Hinweise sind für Tiere vorgesehen, denen Futtermittel mit einem GVO-Anteil von weniger als 0,1 Prozent bzw. 0,9 Prozent verabreicht wurden. Für die freiwillige Kennzeichnung von Honig mit dem Siegel "GVO-frei" ist Bedingung, dass dieser von Bienenstöcken stammt, die mindestens 3 km von gentechnisch veränderten Kulturen entfernt sind. Für gentechnisch veränderte Nahrungsmittel gibt es bereits seit 1997 eine Kennzeichnung.

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