Die Änderungen des Tierseuchengesetzes werden zusammen mit den erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) heute mitteilte. Mit dem neuen Gesetz soll unter anderem die Tierseuchenprävention gefördert werden.

Erst ab 1. Januar 2014 gelten Artikel 5 Absatz 2 zur Ausbildung der Bieneninspektoren sowie Artikel 56a TSG (Schlachtabgabe) und die Änderung der TSV und der Verordnung über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.

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