Der Kanton Thurgau hat die Grundsätze für einen Streptomycin-Einsatz überarbeitet. Oberstes Ziel sei es, zu verhindern, dass mit Streptomycin verunreinigter Honig in den Verkehr gelange, heisst es in einer Mitteilung. Wie vom Bundesamt für Landwirtschaft angeordnet, darf Streptomycin heuer höchstens einmal eingesetzt werden. Als Alternative steht in diesem Jahr erstmals das Pflanzenschutzmittel LMA zur Verfügung.

Die Obstproduzenten erhalten vom Kanton unter anderem eine Adressliste sämtlicher Bienenhalter. Letzteren wird eine Liste der zur Streptomycin-Anwendung berechtigten Obstproduzenten zugestellt. Mit dem landwirtschaftlichen Informationssystem Lawis werden wiederum die Koordinaten der Bienenhaltungsstandorte erfasst und bearbeitet. Die zur Behandlung vorgesehenen Niederstamm-Obstparzellen und die Bienenhaltungsstandorte sind über die Homepage http://www.landwirtschaftsamt.tg.ch/[1] abrufbar. Bienenhalter müssen die Standorte ihrer Bienen dem Landwirtschaftsamt melden; Obstproduzenten, die zum ersten Mal Streptomycin einsetzen, müssen einen Instruktionskurs besuchen. Der Streptomycin-Einsatz muss bewilligt werden. Der Einsatz muss ausserhalb des Bienenflugs erfolgen, vorzugsweise am Abend, maximal zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens. Bei extremen Witterungsverhältnissen kann der Pflanzenschutzdienst zusätzliche Einschränkungen der Einsatzzeiten anordnen

Detaillierte Infos zum Streptomycin-Einsatz im Thurgau unter: www.tg.ch[2]

References

  1. ^ http://www.landwirtschaftsamt.tg.ch/ (www.landwirtschaftsamt.tg.ch)
  2. ^ www.tg.ch (www.tg.ch)
Thurgau regelt Streptomycin-Einsatz
Thurgau regelt Streptomycin-Einsatz

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