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Im Rahmen des Budgets 2013 hatte der Bundesrat beschlossen, die Zulagen für verkäste Milch in der Höhe von 15 Rp./kg zu belassen und die dafür benötigten Finanzmittel bei den Direktzahlungen zu kürzen. Deshalb hat er nun entschieden, die Beiträge für die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE) bei den Milchkühen um 50 auf 400 Franken zu senken, teilt das Bundesamt für Landwirtschaft mit (BLW). Diese Anpassung gelte nur für das Jahr 2013.

Der Bundesrat hat ferner fünf landwirtschaftliche Verordnungen[1] angepasst. Die Bio-Verordnung wurde punkto Futtermittel und Herstellung von Wein an das EU-Recht angepasst. Zudem wurde das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, bei Bedarf die Verwendung von Zusatzstoffen wie beispielsweise Vitaminen zu bewilligen, die mit biotechnologischen Mitteln gewonnen wurden. Auch die Tierzuchtverordnung hat der Bundesrat abgeändert. Finanziell stärker unterstützen will er reinrassige Herdebuchtiere, die lineare Beschreibung und Einstufung beim Rindvieh sowie die Bienenzucht. Neue Leistungsprüfungen bei Schafen und Schweinen werden ebenfalls unterstützt. Beiträge für die Exterieurbeurteilung an kantonalen Rindviehschauen gibt es nur noch bis Ende 2014. Grund sei der mangelnde züchterische Nutzen. Am Gesamtbetrag zugunsten der Tierzucht von über 34 Mio. Franken – davon 24 Millionen für die Rinderzucht – ändere sich gemäss Bundesrat nichts. In der Agrareinfuhrverordnung wurden die Zollansätze für Brotgetreide und Futtermittel gesenkt.

References

  1. ^ landwirtschaftliche Verordnungen (www.news.admin.ch)

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