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Das Inventar des kulinarischen Erbes der Schweiz (IKE) wurde zwischen 2005 und 2008 erfasst und umfasst 400 Produkte. Seit mehreren Jahren sucht das BLW in Zusammenarbeit mit verschiedenen Landwirtschaftskreisen bereits nach Wegen, um das Inventar zu nutzen. Aus diesem Grund hat das Bundesamt der Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft „Agridea“ den Auftrag erteilt, zu untersuchen, welche Produkte des IKE für eine Eintragung als GUB oder GGA in Frage kommen.

Aus der Studie geht hervor, dass es 42 Produkte gibt, die sich für eine Eintragung besonders gut eignen würden. Beispiele wären der Bündner Rohschinken, Berner Honiglebkuchen und der St. Galler Biber. Hinzu kamen aber auch 54 Lebensmittel, die teilweise für eine Aufnahme in die GUB- bzw. GGA-Kategorie geeignet waren, so zum Beispiel das Glarner Birnbrot oder die Churer Pfirsichsteine.

Ziel der Analyse war es einerseits, die betroffenen Branchenorganisationen wieder zu Gesprächen bezüglich der Eintragung dieser Produkte anzuregen, was mancherorts auch gelang. Andererseits sollte die Studie die jeweiligen Akteure – landwirtschaftliche Beratungsstellen, kantonale Landwirtschaftsämter, Branchenorganisationen usw. – für das Thema sensibilisieren. Aus diesem Grund wurden im Rahmen der Untersuchung Anlässe in verschiedenen Regionen durchgeführt, die über die Voraussetzungen und die Qualifikationsverfahren für eine Eintragung als GUB oder GGA informieren sollten.

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